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Öffentliches Bau- und Planungsrecht

Das öffentliche Bau- und Planungsrecht betrifft unter anderem die Raumordnungsplanung, die kommunalen Bauleitpläne, Baugenehmigungsverfahren und die damit im Zusammenhang stehenden kommunalen Abgaben. Ferner gehören zu diesem Sachverhaltskomplex die Haftungsrisiken, die durch fehlerhafte Entscheidungen über Bauvorhaben oder fehlerhaften Pläne verursacht werden.

Wir beraten und vertreten Gemeinden als Träger der Planung, Gemeinden als Betroffene von Planungen, aber auch Grundstückseigentümer und Nachbarn.

Bauleitplanungsrecht

Zu diesem Tätigkeitsfeld der Kanzlei gehören z. B. die Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Aufstellung und der Änderung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen, Veränderungssperren und Zurückstellungen, Normenkontrollverfahren gegen Bebauungspläne und Veränderungssperren, aber auch Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplänen; kommunale Einzelhandels- und Vergnügungsstättenkonzepte; Stadtentwicklungskonzepte und Stadtsanierungen.

Bauordnungsrecht

Gegenstände dieses Rechtsgebiets sind unter anderem die Genehmigung und die Abwehr von Bauvorhaben; Nachbarschutz; Abstandsflächen und Brandschutz; Gebäudehöhe, Gestaltungsfragen, Stellplatznachweise; Baulasten etc.

Wir beraten und vertreten Gemeinden als Träger der Planung, aber auch Grundstückseigentümer und Nachbarn.

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