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Datenschutz

Unter den Bedingungen der modernen Datenverarbeitung wird der Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten von dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfasst. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Jede Art der Verarbeitung personenbezogener Daten ist ein Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen. Dieses Interesse der Betroffenen muss mit dem Forschungsinteresse in einen angemessenen Ausgleich gebracht werden. Entsprechendes gilt für das Verhältnis zwischen den Studenten und der Hochschule mit Blick auf eine moderne IT-Infrastruktur.

 

Im Datenschutz steht die nichtforensische Beratung und Begutachtung im Vordergrund unseres Dienstleistungsangebots.

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