Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht befasst sich z.B. mit den Rechtsformen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der offenen Handelsgesellschaft (OHG) und der Kommanditgesellschaft (KG), dem eingetragenen Verein, der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und der Aktiengesellschaft (AG). Viele Gesellschaften sind zudem Kaufmann im Sinne des HGB, wodurch auf diese das Handelsrecht Anwendung findet. Das spielt insbesondere eine Rolle bei der Firmierung, der Rügepflicht im Rahmen der Mängelgewährleistung sowie der Buchführungspflichten. Insoweit wird das Handels- und Gesellschaftsrecht häufig auch als eine Einheit behandelt.
Dienstleistungen
Als eine auf das Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei, bieten wir eine umfassende Beratung im Zusammenhang mit dem Handels- und Gesellschaftsrecht für private und öffentliche Unternehmen an. Dabei unterstützen wir unsere Mandanten durch eine außergerichtliche Beratung samt Vertragsgestaltung sowie die Prozessvertretung unter anderem in folgenden Bereichen:
• Rechtsformwahl bei der Gesellschaftsgründung
• Gesellschaftsverträge/ Satzungen
• Eintragungen in das Handels- bzw. Vereinsregister
• Unternehmenskauf und -verkauf
• Firmenfortführung
• Anteilsan und -verkauf
• Durchführung von Gesellschafterversammlungen
• Anstellungsverhältnisse der Geschäftsführung
• Berufung und Abberufung der Geschäftsführung
• Haftung der Geschäftsführung, der Gesellschafter oder der Gesellschaft
• Einziehung von Geschäftsanteilen
• Teilung von Geschäftsanteilen
• Auflösung der Gesellschaft
• Wirtschaftsverträge mit Vertragspartnern
• Handelsvertreterverträge, Provisions- und Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters
• kommunal- und hochschulrechtliche Beteiligungen an Gesellschaften
Mandanten
Zu unseren Mandanten gehören sowohl öffentliche und private Unternehmen als auch Gesellschafter, Geschäftsführer und Aufsichtsräte von solchen Unternehmen.