Hochschulrecht
einschließlich dem Recht der privaten Hochschulen, der Universitätsklinika und den Studentenwerken sowie Eigen- und Beteiligungsunternehmen der Hochschulen.
Die Föderalismusreform und ihre hochschulrechtlichen Folgen
Nach der Föderalismusreform ist die Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes im Hochschulrecht entfallen. Dies hat zu einer neuen Hochschulgesetzgebung in den Ländern geführt. Bei der Anwendung des neuen Hochschulrechts kann in zunehmenden Maße nicht mehr auf eine bundesweite Literatur und Rechtsprechung zurückgegriffen werden. Wir entwickeln unsere praxisorientierten Beratungsansätze und weitergehenden Leistungen auf der Grundlage der über Jahre entwickelten Auslegungskompetenz im Hochschulbereich, im Kontext des Rechts anderer Länder und vor dem Erfahrungshintergrund mit dem überkommenen Recht.
Mandanten
Zu unseren Mandanten gehören Hochschulen, Studentenwerke sowie hochschulnahe Einrichtungen sowie Hochschullehrer.
Dienstleistungen
Wir unterstützen unsere Mandanten bei hochschulrechtlichen Fragestellungen, bei der Konfliktvermeidung und ggf. bei der forensischen Konfliktlösung. Unsere Mandanten nehmen unsere Kompetenz bei einzelnen Themen von Fall zu Fall, in Form von Gutachtenaufträgen, Umsetzungskonzepten und Einzelmandatierungen für Gerichtsverfahren oder Beratungsrahmenmandaten in Anspruch. Wir gestalten Weiterbildungsmaßnahmen im Hochschulrecht auch als Inhouse-Seminare für Funktionsträger, wie Dekane oder Angehörige der Hochschulverwaltung.
Forschungsrecht
Neben dem Recht auf Forschung und der Forschungsfreiheit steht im Fokus der Tätigkeit der Rechtsanwaltsgesellschaft die Forschung am und mit dem Menschen bei klinischen und nichtklinischen Studien. Diese setzt das Votum oder eine Beratung durch eine Ethikkommission voraus. Der Syndicus der Rechtsanwaltsgesellschaft verfügt über eine langjährige Erfahrung in der Beratung und gutachterlichen Tätigkeit aus den Bereichen Arzneimittelrecht, Medizinprodukterecht, Strahlenschutzrecht, dem Recht berufsordnungsrechtlicher Studien sowie dem Verfahrensrecht der Ethikkommissionen in der Beratungspraxis und gutachterlichen Tätigkeit.
Drittmittelrecht
Drittmittel
Weil der Staat nicht mehr allein in der Lage ist, die Vollalimentation der Hochschulen sicherzustellen, erlangt die Akquisition von Drittmitteln eine immer stärkere Bedeutung. Bei der Bewirtschaftung dieser Mittel müssen die Prinzipien der Drittmittelfinanzierung ebenso beachtet werden, wie die Grundsätze des Haushaltsrechts.
Drittmittelkompetenz
Die Rechtsanwaltsgesellschaft ist im Bereich der Drittmittel beratend gutachterlich und forensisch tätig. Der Syndicus hat für das Handbuch des Sächsischen Hochschulrechts eine umfangreiche Kommentierung des Drittmittelrechts verfasst und herausgegeben.
Dienstleistungen
Wir unterstützen unsere Mandanten bei drittmittelrechtlichen Fragestellungen, bei der Konfliktvermeidung und ggf. bei der forensischen Konfliktlösung. Wir
-
unterstützen bei der Erstellung und bei der Auslegung von Drittmittelvorschriften,
-
beraten und begutachten in drittmittelrechtlichen Vertragsfragen,
-
helfen bei der Drittmittelakquise,
-
beraten beim Umgang mit sog. Restmitteln und
-
achten auf die Gesichtspunkte der strafrechtlichen Prävention.
Hochschullehrer
Das Recht der Hochschullehrer ist sowohl für angestellte als auch verbeamtete Hochschullehrer durch Art. 5 Abs. 3 GG geprägt. Die Rechte und Pflichten der Hochschullehrer müssen stets im Lichte der Wissenschaftsfreiheit betrachtet und angewendet werden. Dies gilt bis zum Bereich des Nebentätigkeitsrechts der Hochschullehrer, das wegen des Zusammenspiels unterschiedlicher Normbereiche eine anspruchsvolle Materie für Spezialisten darstellt.
Wir unterstützen Hochschullehrer bei hochschulrechtlichen und nebentätigkeitsrechtlichen Fragestellungen, bei der Konfliktvermeidung und ggf. bei der forensischen Konfliktlösung. Unsere Mandanten nehmen unsere Kompetenz bei einzelnen Themen von Fall zu Fall, in Form von Gutachtenaufträgen, Umsetzungskonzepten und Einzelmandatierungen für Gerichtsverfahren in Anspruch. Wir gestalten Weiterbildungsmaßnahmen für Hochschullehrer im Hochschulrecht.
Prüfungsrecht
Das Prüfungsrecht weist eine sehr hohe Regelungsdichte und Konfliktanfälligkeit auf. Dies folgt aus der Bedeutung, die Prüfungen für die Prüfungskandidaten haben und ergibt sich aus der Subjektivität von Einschätzungen und Wertungen durch die Prüfer. Dieses Spannungsverhältnis soll das Verfahrensrecht helfen, angemessen aufzulösen. Verfahrensmängel haben daher eine besondere Relevanz im Prüfungsrecht.
Wir helfen bei der Überprüfung von Ordnungen, Bewertungen und Prüfungsentscheidungen, Anforderungen an Prüfer , Ablauf des Prüfungsverfahrens und Prüfungsinhalten im Innenverhältnis der Hochschulverwaltung. Wir stellen unsere Kompetenz bei der Abwehr von Widersprüchen und der Durchführung von Eilverfahren zur Verfügung.
Verwertungsrecht
Die Verwertung von Forschungsergebnissen gehört zum Bereich des Technologietransfers. Insbesondere bei der angewandten Forschung müssen die beihilfenrechtlichen Vorgaben der Europäischen Union und die verwertungsrechtlichen Gesichtspunkte des Intellectual Property (IP) vom Beginn an ganzheitlich und hinreichend berücksichtigt werden. Wegen der Komplexität der Gesamtmaterie arbeiten wir in diesem Bereich mit anderen Spezialisten zusammen, um hochschulrechtlich, beihilfenrechtlich, IP-rechtlich und steuerrechtlich optimale Ergebnisse zu unterstützen.